BUCHFÜHRUNG
HUTMACHER
DIGITALE KANZLEI
Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

Das Label wurde 2019 erstmals vergeben. Die Vergabe ist an jährlich neu definierte Kriterien gebunden.
Für 2022 sind sechs Kennzahlen und ein veröffentlichtes Kanzleiprofil auf DATEV SmartExperts für die Vergabe des Labels ausschlaggebend:
Rechnungswesen
Personalwirtschaft
Steuern (neu)
Weiterführende Informationen zur Digitalen DATEV-Kanzlei finden Sie hier.
Für 2022 sind sechs Kennzahlen und ein veröffentlichtes Kanzleiprofil auf DATEV SmartExperts für die Vergabe des Labels ausschlaggebend:
Rechnungswesen
- Digitalisierungsquote gesamt: 70 %
- Digitalisierungsquote Bank: 70%
- Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen Belegen: 40%
Personalwirtschaft
- Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 10%
- Anteil Mandantinnen und Mandanten mit Arbeitnehmer online: 5%
Steuern (neu)
- Anteil Mandantinnen und Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 5%
Weiterführende Informationen zur Digitalen DATEV-Kanzlei finden Sie hier.
LAUFENDE BUCHFÜHRUNG
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) sowie auch das deutsche Steuerrecht regeln die Buchführungspflicht von Unternehmen. Hierbei impliziert die Buchführungspflicht die Maßgabe zur Pflicht zur Erstellung einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung der doppelten Buchführung. Laut § 238 HGB sind alle Kaufleute im Sinne dieses Gesetzes dazu verpflichtet Bücher zu führen. Als Kaufleute werden jene Personen bezeichnet, die ein Handelsgewerbe betreiben. Folglich sind somit in der Regel alle Gewerbebetreibenden von der Buchführungspflicht betroffen.
Ein gewerbliches Unternehmen wird als Handelsgewerbe eingestuft, sobald eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt. Hier greift die Kaufmannseigenschaft aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG sind per Gesetzesdefinition Kaufmann im Sinne des HGB. Das gleiche gilt für Personengesellschaften wie die OHG oder die KG.
Die Pflicht zur Buchführung für steuerliche Zwecke basiert auf § 140 AO und verweist auf das Handelsgesetzbuch, denn wer nach außersteuerlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist dies auch nach den Regelungen des Steuerrechts. Des Weiteren werden in der Abgabenordnung Grenzwerte für die Buchführungspflicht festgelegt. Gewerbebetreibende, die die Umsatzgrenze von 600.000 EUR im Kalenderjahr überschreiten oder einen Gewinn oberhalb von 60.000 EUR erwirtschaften, sind steuerrechtlich gesehen auch dann buchführungspflichtig, wenn diese Pflicht aufgrund der Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht bestünde.
Eine weitere Sonderregelung gilt für Freiberufler wie Ärzte oder Zahnärzte. Laut Einkommensteuergesetz sind Freiberufler dem Grunde nach von der Buchführungspflicht befreit, auch wenn eine Überschreitung der vorgenannten Grenzwerte erfolgt. Freiberufler dürfen eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.
Die Buchführungspflicht beginnt bei Kaufleuten kraft Rechtsform mit Datum der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Bei Einzelunternehmen sowie Kleingewerbetreibenden beginnt sie ab dem Zeitpunkt, ab dem eine der vorgenannten Umsatz- bzw. Gewinngrenzen überschritten werden und das Finanzamt Sie darauf hinweist.
Wenn Sie Unternehmer und auf der Suche nach einem kompetenten und modernen Steuerbüro sind, das für Sie die laufende Buchführung übernehmen soll, dann sind Sie bei uns richtig. Das Steuerbüro Hutmacher übernimmt für Sie nicht nur die laufende Buchführung, sondern auch die damit in Zusammenhang stehenden steuer- und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Sehr gerne erledigen wir auch für Sie bei Bedarf die Lohnbuchführung.
Die Pflicht zur Buchführung für steuerliche Zwecke basiert auf § 140 AO und verweist auf das Handelsgesetzbuch, denn wer nach außersteuerlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist dies auch nach den Regelungen des Steuerrechts. Des Weiteren werden in der Abgabenordnung Grenzwerte für die Buchführungspflicht festgelegt. Gewerbebetreibende, die die Umsatzgrenze von 600.000 EUR im Kalenderjahr überschreiten oder einen Gewinn oberhalb von 60.000 EUR erwirtschaften, sind steuerrechtlich gesehen auch dann buchführungspflichtig, wenn diese Pflicht aufgrund der Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht bestünde.
Eine weitere Sonderregelung gilt für Freiberufler wie Ärzte oder Zahnärzte. Laut Einkommensteuergesetz sind Freiberufler dem Grunde nach von der Buchführungspflicht befreit, auch wenn eine Überschreitung der vorgenannten Grenzwerte erfolgt. Freiberufler dürfen eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.
Die Buchführungspflicht beginnt bei Kaufleuten kraft Rechtsform mit Datum der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Bei Einzelunternehmen sowie Kleingewerbetreibenden beginnt sie ab dem Zeitpunkt, ab dem eine der vorgenannten Umsatz- bzw. Gewinngrenzen überschritten werden und das Finanzamt Sie darauf hinweist.
Wenn Sie Unternehmer und auf der Suche nach einem kompetenten und modernen Steuerbüro sind, das für Sie die laufende Buchführung übernehmen soll, dann sind Sie bei uns richtig. Das Steuerbüro Hutmacher übernimmt für Sie nicht nur die laufende Buchführung, sondern auch die damit in Zusammenhang stehenden steuer- und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Sehr gerne erledigen wir auch für Sie bei Bedarf die Lohnbuchführung.
Unser Leistungsangebot im Rahmen der Lohnbuchhaltung ist speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet. Die Lohnbuchhaltung ist ein komplexer Bereich innerhalb des Steuerrechts. Denn neben den Regelungen des Lohnsteuerrechts müssen auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte mit berücksichtigt werden. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, die relevanten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu beherrschen. Wir sind auf die Erstellung der Lohnbuchhaltung spezialisiert und übernehmen sie unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Arbeitnehmer.
Auch wenn es um Sonderthemen wie SOKA-BAU geht, können wir mit Kompetenz und fachlichem Know-How punkten. SOKA-BAU ist die Kurzform für Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes und spielt insbesondere bei Unternehmen eine Rolle, die im Baugewerbe und Baunebengewerbe tätig sind. Sie müssen am Sozialkassenverfahren teilnehmen und für ihre Mitarbeiter Beiträge an die SOKA-BAU übermitteln. Wir sind der richtige Ansprechpartner für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der Arbeitnehmer, für die Überwachung der Urlaubskonten und deren zutreffende Übermittlung an die SOKA-BAU. Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie sich nicht um das Sozialkassenverfahren kümmern. Sie können sicher sein, dass die Arbeitszeitkonten korrekt geführt werden und dass die Berechnung der Beiträge sowie die Beitragsabführung an die SOKA-BAU fristgerecht und reibungslos erfolgt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Großteil der Belegübermittlung digital abzuwickeln, d. h. ohne Einreichung von Papierbelegen oder Pendelordner. Wenn auch Sie ein Freund der Digitalisierung sind und uns die Unterlagen für die (Lohn-)Buchhaltung digital übermitteln möchten, dann sprechen Sie uns sehr gerne an.
Auch wenn es um Sonderthemen wie SOKA-BAU geht, können wir mit Kompetenz und fachlichem Know-How punkten. SOKA-BAU ist die Kurzform für Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes und spielt insbesondere bei Unternehmen eine Rolle, die im Baugewerbe und Baunebengewerbe tätig sind. Sie müssen am Sozialkassenverfahren teilnehmen und für ihre Mitarbeiter Beiträge an die SOKA-BAU übermitteln. Wir sind der richtige Ansprechpartner für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der Arbeitnehmer, für die Überwachung der Urlaubskonten und deren zutreffende Übermittlung an die SOKA-BAU. Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie sich nicht um das Sozialkassenverfahren kümmern. Sie können sicher sein, dass die Arbeitszeitkonten korrekt geführt werden und dass die Berechnung der Beiträge sowie die Beitragsabführung an die SOKA-BAU fristgerecht und reibungslos erfolgt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Großteil der Belegübermittlung digital abzuwickeln, d. h. ohne Einreichung von Papierbelegen oder Pendelordner. Wenn auch Sie ein Freund der Digitalisierung sind und uns die Unterlagen für die (Lohn-)Buchhaltung digital übermitteln möchten, dann sprechen Sie uns sehr gerne an.
„Wenn Sie sich für uns entscheiden, müssen Sie sich keine Sorge um die laufende Buchführung machen. Wir betreuen Mandanten aus den verschiedensten Branchen und somit sind wir mit allen Spezifika und Besonderheiten des deutschen Steuer- und Handelsrechts bestens vertraut. Ganz egal, wie groß Ihr Unternehmen ist oder welche Rechtsform es hat- wir erledigen die laufende Buchführung zuverlässig und kompetent.“
DIGITALE BUCHFÜHRUNG
Heutzutage gehören digitale Medien zum Alltag und nahezu jeder nutzt einen Laptop, Smartphone oder Tablet. Warum dann bei der Buchführung die klassische altmodische Variante nutzen und Belege in Papierform einreichen? Da wir mit der Zeit gehen und von der Zeitersparnis und Effizienz der digitalen Buchführung überzeugt sind, hat sich unser Büro auf die digitalisierte Buchführung spezialisiert.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen - Sie übermitteln uns Ihre Belege und die Verbuchung erfolgt weitestgehend digital. Gängige Auswertungen stellen wir Ihnen digital zur Verfügung. Hierzu nutzen wir die Plattformen DATEV Unternehmen online und DATEV Arbeitnehmer online. Sprechen Sie uns sehr gerne an. Wir erklären Ihnen, wie schnell und einfach auch Sie die digitale Buchführung für sich nutzen können.
Buchhaltung, Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen - Sie übermitteln uns Ihre Belege und die Verbuchung erfolgt weitestgehend digital. Gängige Auswertungen stellen wir Ihnen digital zur Verfügung. Hierzu nutzen wir die Plattformen DATEV Unternehmen online und DATEV Arbeitnehmer online. Sprechen Sie uns sehr gerne an. Wir erklären Ihnen, wie schnell und einfach auch Sie die digitale Buchführung für sich nutzen können.
UNTERNEHMEN ONLINE
Unternehmen online ist eine von DATEV maßgeschneiderte Lösung für den digitalen Belegaustausch. Die Funktionsweise ist recht simpel. Sie als Mandant scannen Ihre Belege und übertragen sie in das Rechenzentrum der DATEV. Nach der Übermittlung stehen sie uns und auch Ihnen in digitaler Form zur Verfügung. Somit entfallen das Kopieren und der Postversand. Mithilfe der automatischen OCR-Belegerkennung kann sogar eine direkte, zum Teil auch automatisierte Verbuchung der Rechnungen bzw. Umsätze in der Finanzbuchhaltung erfolgen.
Darüber hinaus kann Unternehmen online für die Zahlungsabwicklung, die Führung von Kassenbüchern und die Freigabe von Lohnzahlungen genutzt werden. Optional kann das Tool um Features wie Angebots- und Rechnungsschreibung erweitert werden - angepasst nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Auswertungen aus der Finanz- und Lohnbuchführung, der Kostenrechnung und/oder die Offenen Posten können wir Ihnen ebenfalls über Unternehmen online bereitstellen. So erhalten Sie umgehend digitalen Zugriff und haben per Knopfdruck Ihre Zahlen im Blick.
Durch Unternehmen online wurde eine innovative und schnelle Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant geschaffen. Wir als Ihr Steuerbüro und die Software der DATEV sorgen dafür, dass einfache und zuverlässige Prozesse in Ihrem Unternehmen geschaffen werden. Denn nur so behalten Sie wirtschaftlich stets den Überblick. Probieren Sie es aus!
ARBEITNEHMER ONLINE
Arbeitnehmer online ist ein von der DATEV entwickeltes Portal für Arbeitnehmer zur digitalen Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Arbeitnehmer.
Über dieses Portal können Lohn- und Gehaltsabrechnungen und weitere Unterlagen wie Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung oder Lohnsteuerbescheinigungen den Arbeitnehmern online bereitgestellt werden. Nach Registrierung bei Arbeitnehmer online können die Unterlagen jederzeit online abgerufen werden. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Ihre Arbeitnehmer die für sie wichtigen Dokumente digital, verschlüsselt und sicher an einem Ort hinterlegt haben. Das Abheften von Papierunterlagen entfällt, der Postversand von vertrauenswürdigen Dokumenten ist nicht mehr notwendig. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden für eine Dauer von zehn Jahren im Archiv von Arbeitnehmer online gespeichert.
Zusätzliche Features wie die Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neues Dokument für den Arbeitnehmer abgelegt wurde, können ebenfalls genutzt werden.
Wenn Sie und Ihre Arbeitnehmer sich für Arbeitnehmer online entscheiden, bedeutet dies nur wenige Schritte bis zur Nutzung. Nach der Freischaltung im Portal erhält Ihr Arbeitnehmer einen persönlichen Registrierungsbrief für die weitere Anmeldung. Diese kann über das SMS-TAN-Verfahren oder auch mit elektronischem Personalausweis erfolgen. Danach haben Ihre Arbeitnehmer stets Zugriff auf die persönlichen Dokumente.
„Digitale Buchführung ist der neue Trend. Belege kopieren, einscannen oder per Post versenden kann ab nun der Vergangenheit angehören. Unsere Kanzlei geht mit der Zeit und bietet digitale Buchführung an. Ob es um Digitalisierung reiner Buchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen geht, ist irrelevant. Die digitalen Datev-Plattformen Unternehmen online und Arbeitnehmer online bieten maßgeschneiderte Lösungen für jedes Unternehmen an.“
STEUER APPS
Digitale Medien sind aus der heutigen Zeit gar nicht mehr wegzudenken. Laptop, Smartphone und andere neue Medien sind für die meisten von uns unentbehrlich geworden. Warum dann bei der Buchhaltung altmodisch sein?! Für diejenigen, die Freunde von Digitalisierung sind und mit der Zeit gehen, bieten wir die Möglichkeit auch die „altmodischen und langweiligen Steuern“ zumindest zum Teil digitalisiert abzuwickeln. Denn was uns auch von einem großen Teil der Berufskollegen unterscheidet, ist dass wir auf Digitalisierung setzen und 80-90% unserer Mandanten heute schon digital bearbeiten. Von der Buchhaltung über Steuererklärungen- bei uns wird der größte Teil digital verbucht und übermittelt.
WAS BEDEUTET DIGITALE BUCHHALTUNG UND WIE KANN SIE GENUTZT WERDEN?
Der Schritt dahin ist gar nicht so aufwändig und vom Ergebnis profitiert man in einem hohen Maß, da man Zeit und Aufwand spart. Denn für die Buchhaltung notwendigen Belege wie z.B. Rechnungen werden direkt online übermittelt und verbucht. Sie sparen sich die Kopien und des Weiteren gehen die Belege zeitig ein und können periodengerecht verbucht werden. Darüber hinaus können sie betriebswirtschaftliche Auswertungen jederzeit abrufen.
Auch können Steuererklärungen und Formulare direkt online ausgefüllt und übermittelt werden und landen unmittelbar nach dem Absenden beim Finanzamt. Wagen Sie auch den Schritt in die digitale Buchführung und sprechen Sie uns an!