DIE GRUNDSTEUER WIRD REFORMIERT,
DER EINHEITSWERT ABGELÖST
Rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Der Stichtag der neuen Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte wird der 1. Januar 2022 sein. Sofern auch Sie Eigentümerin oder Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken sind oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bzw. von Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, sind Sie dazu verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
CHECKLISTEN ZUM DOWNLOAD
2020 - 2021
Positionierung der Länder
zum Bundes- oder Landesmodell, Veröffentlichung der Formulare und Erlasse
01.01.2022
Erste Hauptfeststellung
01.07.2022
Beginn Abgabezeitraum
Abgabe über
ELSTER möglich
31.10.2022
Ende Abgabezeitraum
Einreichung der Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt
2023
Erklärungsbearbeitung durch die FinVerw
2024
Anpassung der Grundsteuerhebesätze durch die Kommunen
2025
Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Verfahren

Vorbereitung
Wir erfassen gemeinsam mit Ihnen alle Daten und bewerten Ihre Grundstücke im Rahmen der Steuererklärung neu.

Anforderung
Wir fordern für Sie notwendige Unterlagen wie Flurkarten oder Grundbuchauszüge bei den jeweiligen Ämtern an.

Übermittlung
Wir übermitteln die Erklärung mit allen notwendigen Anhängen ganz einfach digital an Ihr zuständiges Finanzamt.
DIGITAL DEKLARIEREN
Sie als Eigentümerin und Eigentümer werden erstmals durch die Finanzverwaltungen verpflichtet, die Feststellungserklärungen digital einzureichen. Um Sie bei der Deklaration der Grundsteuerwerte zu unterstützen, haben wir uns für die Software GrSt Professionell von ROSESOFT entschieden. Diese Lösung ermöglicht uns eine Zusammenarbeit mit Ihnen, d. h. Feststellungserklärungen können so komfortabel und effizient erstellt, verwaltet und digital an die Finanzverwaltungen übermittelt werden.
LASSEN SIE UNS STARTEN!
Nach jetzigem Kenntnisstand plant die Mehrheit der Bundesländer, Sie mit gesondertem Schreiben über Ihre Abgabepflichten nebst Fristsetzung zu informieren. Das Schreiben soll u. a. auch die Bezeichnung des Grundstücks enthalten, für welches beim Finanzamt ein Einheitswert-Aktenzeichen geführt wird.
Besondere Herausforderungen für die Ermittlung der Grundsteuerwerte stellen dabei nicht nur die unterschiedlichen Bewertungsmethoden, das frühzeitige Zusammentragen von Informationen und Dokumenten über das zu bewertende Grundvermögen oder die individuellen Länderregelungen dar. Insbesondere der kurze Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Erklärung spielt eine nicht unerhebliche Rolle, denn: Die Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe steht erst ab Juli 2022 zur Verfügung.
BERATUNG VEREINBAREN
Besondere Herausforderungen für die Ermittlung der Grundsteuerwerte stellen dabei nicht nur die unterschiedlichen Bewertungsmethoden, das frühzeitige Zusammentragen von Informationen und Dokumenten über das zu bewertende Grundvermögen oder die individuellen Länderregelungen dar. Insbesondere der kurze Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Erklärung spielt eine nicht unerhebliche Rolle, denn: Die Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe steht erst ab Juli 2022 zur Verfügung.
BERATUNG VEREINBAREN
LANDINGPAGE VON BUND & LÄNDERN
IST GESTARTET
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben die Landingpage „grundsteuerreform.de“ eingerichtet. Die Internetseite gibt Auskunft über Wissenswertes zur Reform und einen Überblick über die Regelungen der Länder. Darüber hinaus bündelt sie die Links zu den relevanten Oberflächen der Länder und ermöglicht so den direkten Zugriff auf die Informationen. Zu der Seite gelangen Sie hier:

WIR HELFEN IHNEN GERNE!
Wir als Kanzlei stehen Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite und werden die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen. Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist. Wir sind gerne mit Ihnen im Austausch und helfen Ihnen in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind.
KONTAKT
Wir dürfen Sie unterstützen? Damit wir als Kanzlei planen können, bitten wir Sie, uns vorab folgende Informationen und ggf. schon Dokumente zukommen zu lassen. Damit geben Sie uns erste Anhaltspunkte, inwieweit wir Ihnen behilflich sein können.
Sobald wir uns einen Überblick verschafft haben, kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zurück. Sofern Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir sehr gerne auch telefonisch für Sie da.
Sobald wir uns einen Überblick verschafft haben, kommen wir mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zurück. Sofern Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir sehr gerne auch telefonisch für Sie da.
Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind erforderliche Felder.